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Erklärungen / Anmerkungen

Anmerkungen:

  1. Die Nr. in der Klammer entspricht der heutigen Hausnummer.
  2. Genauere Beschreibungen finden Sie in der Gestorfer Ortschronik Band I u. II und im Heimatbuch Gestorf.
  3. Erklärung "Hufe - Land":
    • "Soviel Land, als mit einem Pfluge bearbeitet werden kann. Ursprünglich: Gesamtheit des zu einem Hofe gehörenden Landes, 30 - 32 Morgen"
      (Quelle: A. Kreipe, Adensen - Hallerburg - Dorfgeschichte aus dem Lande zwischen Deister und Leine, Verlag der Gerstenbergschen Buchhandlung, Hildesheim 1927.)
    • "Hufe, Stück Land von bestimmter Größe, ehemaliges Durchschnittmaß des bäuerlichen Grundbesitzes. Die Größe einer Hufe wird allgemein mit 30 Morgen angegeben. Es sind jedoch auch Hufen mit einer Größe von 20, 24 und sogar 60 u. 90 Morgen bekannt."
      (Quelle: H. Weber, Flurnamenlexikon zur Flurnamenkarte Gestorf, Landkreis Hannover 1986.)
  4. Erklärungen:
    • Meier
      Nach der Gründung der Meierhöfe wurden diese nach der Größe der zu den Hofstellen gehörenden Ländereien in Vollmeier, Halbmeier und Höfelinge (=Viertelmeier) unterteilt, und dementsprechend waren auch ihre unterschiedlichen Dienstleistungen und Abgaben eingestuft.
    • Kötner
      In Gestorf gab es Vollkötner, Halbkötner, Beibauern und Brinksitzer, die Letzteren erst nach 1700. Die Dienste oder Abgaben richteten sich nach der Einstufung der Hofstelle und nicht, wie bei den Meierhöfen, nach den zugehörigen Ländereien. Bei der Ansiedlung oder Gründung der Voll- und Halbkötnerhofstellen war diesen kein Grundbesitz beigelegt worden. Erst im 14. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts kamen die Inhaber der Kötner- und Beibauernhofstellen zur Nutzung von Ländereien, die ihnen von kleinen ortsfernen Lehnhofinhabern, Klöstern und den v. Ilten als sogenanntes Scheffelland pachtweise überlassen wurde.
    • Häuslinge
      Ein Häusling war der, der keine Reihehofstelle besaß und sich und seine Familie durch körperliche Arbeit ernähren musste. (Quelle: Ortschronik Gestorf I u. II, Fritz Freimann)
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