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Kurzgeschichten

Pastor Haccius

Feuerbrünste

2.Schulstelle


Jahrmarkt

1780-1849
Jahrmarkt in Gestorf

1780/92 u. 1838
Beim Gografen und den Amtsleuten waren die Jahrmärkte unbeliebt

Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag

1792

Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag

5.10.1792: Gograf Scheeles Bericht u.a.:

...Die Einwohner sagen, dass sie auf einem Jahrmarkt, der auf den 4.Montag im September fällt, ihre Waren und das Winterwerkzeug besser erhandeln und die Schulkinder die Schulbücher kaufen können. Die Gestorfer sind angeblich gegen eine Terminverlegung nach Martini, weil sie dann herrschaftliche Gelder und Dienstlöhne zu entrichten hätten, usw. Das sind zum Teil widersprüchliche Angaben und keine Gründe gegen die Markttagsverlegung.

Der weitere Bericht des Gografen Scheele gleicht dem Bericht der Amtsleute zum Kalenberg an die königl. Landesregierung, aus dem ich folgende Auszüge zitiere: ...sind die Gründe der Gemeinde beim Gesuch so wenig zutreffend, dass sie gegen den Zeitwunsch der Gemeinde zu entscheiden sind,denn

  1. der Untertan ist um Michaelis mit dem Einscheuern seines Nachheues, beim Flachs, bei den Gartengewächsen und mit der Aussaat des Winterkornes so sehr beschäftigt, dass ihm, wie uns mehrere fleißige Hauswirte versicherten, die Jahrmärkte um diese Jahreszeit nicht gelegen falle. Um Martini hingegen ist er nicht nur mit diesen Arbeiten fertig, sondern er hat auch bereits einen Teil seiner Früchte zu Geld gemacht und dadurch die Mittel erlangt, sich auf dem Jahrmarkt die nötigen Bedürfnisse für den Winter zu verschaffen.
  2. Es ist der größte Teil der herrschaftlichen Abgaben nicht auf Martini, wie von den Gestorfern vorgegeben, sondern Michaelis fällig und daher den guten Hauswirten auch in dieser Rücksicht der Markt nach Martini erwünschter. Für die schlechten Haushälter aber wird landesväterlich gesorgt, in dem sie nicht die Gelegenheit haben, ihr Geld zu einer Zeit zum Markt zu tragen, wenn sie herrschaftliche Abgaben berichtigen sollten, die wegen nichtsnutziger Jahrmarktausgaben hernach durch verderbliche Exekutionen herausgepreßt werden müssen.
  3. Aus der gleichen Betrachtung ist es von Nutzen, wenn der Gestorfer Jahrmarkt mit dem des benachbarten Hildesheimer Städtchen Elze auf einen Tag fällt. Es leidet keinen Zweifel, dass mancher Müßiggänger, der im Besuchen der Märkte seine Hauptbeschäftigung findet, dadurch abgehalten wird, sein Geld an zwei Orten zu vergeuden.
  4. Die Handelsleute, die die Jahrmärkte in Gestorf besuchen, sind größtenteils die Gestorfer und benachbarten Schatz-Juden. Da diesen der Montag nach Martini gelegen fällt, selbige auch nach dem Geiste ihrer Nation bei einem kleinen Geldgewinn weder Witterung noch Wege scheuen, wird es nicht an Verkäufern nach Martini auf dem Jahrmarkt zu Gestorf fehlen.
  5. Die Angaben im Gestorfer Gemeindebericht sind zum Teil falsch und verdienen keine Beachtung. Die Knechte erhalten ihren Lohn zwar Martini, die Dienstmägde jedoch auf Michaelis. Zu Michaelis haben die Häuslinge auch ihr Schutzgeld zu zahlen und an ihren Hauswirt ihre Miete zu entrichten. Ansonsten haben die Untertanen zu allen Jahreszeiten bare Geldausgaben. Der Markt nach Martini würde viele von leichtsinnigen Ausgaben abhalten. Wir bitten darum... das Gesuch der Gemeinde Gestorf abzuweisen...

(Abschluß) ...(und) (Unterschriften) ...

(Quelle: N.St.A. Hann., Dez. 80 Hannover I 3 c Bc 316)

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