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Kurzgeschichten

Feuerbrünste

2.Schulstelle

Jahrmarkt


Pastor Haccius

1759 - 18k
Pastor Georg Ludwig Haccius und Zeitgeschehnisse in Gestorf

1759/60
Wenn es ums Geld und Einnahmen ging, waren sich auch die Pastoren nicht einig

1759
... der Pastor wollte sie nicht trauen

1763
Pastor Haccius stritt mit der Pfarrwitwe Klippe um 4 Morgen Land

Bis 1797
Küster, Kantor und Dorfschullehrer waren derselbe Mann

1723-1795
Friedrich Christian Wittkugel, Küster, Kantor und Lehrer in Gestorf

24.6.1765
Kirchengeld verbrannte in des Altarristen Pohles Haus

1774
Streit wegen der Linde auf dem Gestorfer Kirchhof

Küster Wittkugel nahm die gebrannten Weihnachtslichter mit Gewalt an sich

10.8.1785
Gardereiter Engelke schoss mit scharfer Munition auf den Hund - Frau Riesenberg erlitt eine Nervenschwäche

1783-1786
Streit der Gemeinde gegen die Kirchenkommissare: Wer muß die neue Kirchenuhr bezahlen?

19.10.1786
König Georg III entschied gegen die Gemeinde. Antrag und Klage der Gestorfer wurden abgewiesen

1786
Wollte Küster Wittkugel Pastor Haccius herausfordern oder hatte er die Taufe tatsächlich vergessen?

1786
Küster Wittkugel streikte bei der Taufe, weil er von den Paten für sich eine Extrabezahlung erzwingen wollte

1786
Pastor Haccius meldete dem Superintendenten noch andere Verfehlungen des Küsters Wittkugel

1786
Pastor Haccius musste solange auf der Kanzel predigen, bis fehlenden Oblaten vom Nachbardorf geholt worden waren

1786
Wittkugel hatte keine Oblaten im Hause. Pastor Haccius konnte erst nach mehreren Stunden das Abendmahl geben

1786
Durch nicht gelöschte Altarlichter wäre 1786 die Kirche fast in Brand geraten

1786
Im Abendmahlkelch war Wein mit Branntwein gemischt

1786
Streit beim Gottesdienst zwischen Pastor Haccius und Küster Wittkugel wegen eines unrichtig angegebenen Gesang

1786
Pastor Haccius will vom Küster Wittkugel ein Stück Land zurückhaben

1786/87
Sie brauchten obrigkeitliche Genehmigungen, um heiraten zu können

25.2.1790
Küster Wittkugels Hannöversches Lotterielos ging verloren

7.1.1797
Pastor Hacciuss Bericht vom verstorbenen Schullehrer Georg Ludwig Schwabe

30.10.1799
Auseinandersetzung mit der Gemeinde Adensen

1775/76

Küster Wittkugel nahm die gebrannten Weihnachtslichter mit Gewalt an sich

Es war im 18.Jahrhundert ein ungeschriebenes Recht, dass die Reste der zu Weihnachten gebrannten Lichter zu 1/3 dem Küster und zu 2/3 den 2 Altarristen überlassen wurden. Daneben bekam der Küster noch 1 1/2 Lichter in Natura oder deren Geldwert.
Um 1773 war die Gestorfer Kirche um 15 Fuß verlängert worden, und es wurden mehr Wachskerzen benötigt.
Der Pastor Haccius und sein Küster Wittkugel verkehrten nicht immer freundschaftlich miteinander. Zwar war der Pastor des Küsters Vorgesetzter; aber gegen den dickköpfigen Küster Wittkugel konnte er sich nicht immer durchsetzen. Wenn Wittkugel glaubte im Recht zu sein, dann nahm er sich dies Recht. Da scherte er sich nicht um den Pastor oder die Altarristen, nicht um den Superintendent, den Amtmann oder die Konsistorial- und Kirchenräte.
Nach den Weihnachtsfesttagen der Jahre 1774 und 1775 kam es wegen der zu Weihnachten gebrannten Lichter zweimal zum Streit zwischen dem Küster Wittkugel, den 2 Altarristen und dem Pastor Haccius. Aus dem Bericht des Pastor Haccius geht hervor (= gekürzt):
Weihnachten 1774 wurden wegen der Verlängerung der Gestorfer Kirche 4 Pfund Wachslichter zusätzlich angeschafft. Da der Küster von den gebrauchten Lichtern 2/3 abzugeben hatte, verlangten die Altarristen (= Kirchenvorsteher) auch von den zusätzlich 4 Pfund gekauften Lichtern ihren Anteil. Pastor Haccius unterstützte die Forderung der Altarristen, da diese wenig für ihre Mühen von der Kirche erhalten.
Küster Wittkugel war nicht zu bewegen, teilweise die an sich genommenen Lichter wieder herauszugeben. Er äußerte, er hätte ein Recht auf alle Lichter und wolle den Altarristen nicht eine Kerze herausgeben. Daraufhin wollten die Altarristen sofort ihren Posten niederlegen.
Pastor Haccius ordnete an, die von ursprünglich 32 noch 22 vorhandenen Lichter in das Pfarrhaus zu bringen. Haccius meldete den Vorfall zur weiteren Entscheidung dem Superintendenten und Amtmann als den zuständigen Kirchenkommissaren.
Im Januar 1775 erhielt Pastor Haccius von den Kirchenkommissaren den Bescheid, dass die wegen des Kirchenanbaues mehr erforderlichen Lichter sämtlich der Kirche verbleiben, nach einem jedesmaligen Gebrauch von dem Küster dem Prediger abzuliefern und die Stümpels zur Anschaffung neuer Lichter zu verkaufen seien.
Aus den Akten geht nicht hervor, ob Küster Wittkugel die Anordnung der Kirchenkommission befolgt hat.
Vor dem Weihnachtsfest 1775 wies Pastor Haccius die Altarristen an, die Lichter nach dem Ende der Weihnachtsgottesdienste wieder in das Pfarrhaus zu bringen, damit sie bis zum Weihnachtsfest 1776 wieder in der Pfarre aufbewahrt würden.
Doch es kam anders.

Kaum war der Weihnachtsgottesdienst 1775 zu Ende, wies der Küster Wittkugel beim Lichterabnehmen die Altarristen mit Ungestüm weg, nahm sämtliche Lichter an sich und mit nach seinem Hause.
Auf die nachträgliche Frage des Pastors Haccius, ob er nicht gemäß dem Befehl der Kirchenkommissare die ihm nicht zustehenden Lichter zurückgeben wolle, antwortete Küster Wittkugel trotzig: "Nein, die Lichter gehören mir, und er wolle sie sich nicht nehmen lassen. Wenn die Altareisten die Lichter genommen, hätte es Streit und Lärm in der Kirche gegeben." Der Küster Wittkugel gab ganz deutlich zu verstehen, er wäre gewillet, Gewalt zu gebrauchen.
Weil Pastor Haccius diesen Vorfall als einen Raub in der Kirche ansah, meldete er dies wiederum den Kirchenkommissarien mit der Bitte, dem Küster anzubefehlen, die Lichter zum Besten der Kirche wieder herauszugeben.
In seiner Stellung als Kirchenkommissar antwortete Superintendent Erythropel dem Pastor Haccius u.a., dass, obgleich der Küster außer den ihm zustehenden 1 1/2 Lichtern nur den dritten Teil und die Altarristen die übrigen 2/3 der gebrannten Lichter aus dem alten Kirchenteil bekomme, sollen ihm diesjährig außer den Lichtern, die wegen der Kirchenverlängerung genötigt wurden, sämtliche Lichter zugestanden werden. Der Küster muß jedoch den 2 Altarristen von den ihm verbliebenen Lichtern je 1 Pfund abgeben.
Im übrigen gelte die Entscheidung der Kirchenkommissare vom Januar 1775.
Küster Wittkugel scheint diese Anordnung des Kirchenkommissars und Superintendenten Erythropel respektiert zu haben, da keine weiteren diesbezüglichen Klagen vom Pastor Haccius gemacht wurden.

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