[ Fotoalbum ] [ Rundgang ] [ Sagen ] [ Vereine ]

[Logo] Gestorf

[ Gestorf ]

- bis_1399 - 1400 - 1500 - 1600 - 1700 - 1800 - 1900 - >   Suche nach:

Pastor Haccius

Feuerbrünste

2.Schulstelle

Jahrmarkt


Kurzgeschichten

1700 - 1750
Das Hammellaufen - Eine Hochzeitssitte der Schäfer

1710
... sie wollten keinen alten abgelebten Pastor zum Pfarrherrn haben

1711
Der neue Pastor wollte für die v. Ilten zu Gestorf und den Adel nicht beten

Pastor König musste sich fügen. Er wollte bei Beerdigungen v. Iltenscher Familienmitglieder kein Sondergeläut geben

1728/1731
Das gestohlene Altarlaken

1749
Auch Pastor Klippe wollte für Georg v. Ilten kein Sondersterbegeläut geben

1711/12

Pastor König musste sich fügen. Er wollte bei Beerdigungen v. Iltenscher Familienmitglieder kein Sondergeläut geben

Erst vor einigen Monaten hatte der junge Pastor König einen Verweis von den Konsistorial- und Kirchenräten erhalten, weil er kirchliche Neuerungen einführen und für die Adeligen nicht beten wollte. Er war noch immer kein Freund des Adels geworden, fand die Privilegien der v.Ilten in Gestorf gegenüber den bescheidenen Rechten und großen Pflichten der übrigen Einwohnerschaft für ungerecht und unchristlich, zumal die v.Ilten sich weigerten, einen Pflichtteil zu den anfallenden Kosten der Kirche, Pfarre und Schule mitzutragen. Andererseits wollten die v.Ilten den Pastor und die geistlichen Zeremonien, die kirchlichen Gebräuche und Räumlichkeiten mehr wie es ihnen gebührte in Anspruch nehmen. Dieses Verhalten war ein Gegensatz zu des Pastors König inneren christlichen Grundsätzen.
Die Ehefrau des Verwalters Johann Ilten, Burchard v.Iltens unehelicher Sohn, war am 9.11.1711 gestorben. Weil sich die v.Ilten weigerten, den dritten Teil zu den Kosten der geistlichen Gebäude zu geben, wollte Pastor König aus Protest dem Adel auch kein Sondergeläut bei Beerdigungen adeliger Verwandter mehr gestatten.
Wieder wendeten sich die v.Ilten klagend an die kurfürstlichen Konsistorialräte und den Abt Gerhard zu Loccum. Der Letztere schrieb daraufhin an den Superintendenten Schmidt zu Jeinsen u.a.:
"Wir haben erhalten, was Ihr uns auf die Klage der v.Ilten zum angeforderten Bericht am 29.1.1712 geschrieben habt. Weil Ihr nun selbst gesteht, dass es des Ortes Gestorf hergebracht, Ihr auch nicht sagen könnt, dass den v.Ilten das Geläut bei der Beerdigungen ihrer Leichen jemals streitig gemacht worden ist, so gebührt es uns zur Zeit nicht, den Streit gegen die Gestorfer adeligen Eingepfarrten und ihrer Familien zu entscheiden. Wir begehren demnach, dass Ihr dem Pastor König zu Gestorf anzudeuten und zu befehlen habt, dass er es bis auf eine anderweitige Verordnung bei dem Herkommen lassen solle..."
Hannover, den 4.2.1712.
Kurfürstl. Br. Lün. Kons. und Kirchenräte, Gerhard, Abt zu Loccum.

(Quelle: Ges.A 202)

Der Pastor König und die Gestorfer Einwohner mussten sich somit vorerst dem obrigkeitlichen Befehl fügen.

Impressum