|  | Kurzgeschichten16./17.Jahrh.Was man beim Feiern zu beachten hatte
 1604-1653Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde
 1665Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten
 1668Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen
 29.12.1681Streit wegen einer gerissenen Gans
 1683Der Lehmkuhlenstreit
 1683Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke
 1684Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen
 8.10.1684Der Wasser-Pump-Prozeß
 1686Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand
 1686Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen
 Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur |  | Tagesgeschehnisse:    1600-1609   
   1610-1619   
   1620-1629   
   1630-1639   
   1640-1649   
   1650-1659 1697
 Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer FlurAm Tage des Geschehens verlief die gegenwärtige Bundesstraße 3 noch westlich vom Horn und dem Studen.
Südlich von Thiedenwiese wich die sogenannte "Göttinger Heerstraße" von der heutigen
Bundesstraßenführung in südwestlicher Richtung nach Hallerburg ab.
Peter Eilers, ein Mehler Einwohner, hatte im Rahmen seiner abzuleistenden Herrendienste als Bote Berliner
Briefe zu befördern.
Am 23.Juli 1697 berichtete er in Hannover, er sei am gestrigen Abend auf der
Heerstraße zwischen Adensen und Thiedenwiese - am Horn - von 3 üblen Kerlen angefallen worden.
Weil er sich gewehrt, habe er etliche Schläge mit den Prügeln bekommen, ihm seien die Taschen
geleert und 32 Groschen genommen worden.Die Kerle hätten große Bärte getragen und in einer ihm unbekannten Sprache geredet.
Der eine Kerl habe ein langes Messer, die anderen große Prügel in den Händen gehabt.
Obwohl die Kerle ihn übel geschlagen, hätten sie ihn mit den Briefen fortgehen lassen.
 In Hannover befürwortete man nach der Raubüberfallkenntnisnahme, dass man dem Üerfallenen,
 der neben seiner "derben Dracht" auch um sein Geld gekommen sei, dieses zu ersetzen,
zumal er den Schaden im Herrendienst erlitten habe.
Es wurde weiterhin angeordnet, dass man das Gebiet zwischen Gestorf und Calenberg von diesem Räubergesindel
säubern solle.
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