[ Fotoalbum ] [ Rundgang ] [ Sagen ] [ Vereine ]

[Logo] Gestorf

[ Gestorf ]

- bis_1399 - 1400 - 1500 - 1600 - 1700 - 1800 - 1900 - >   Suche nach:

2.Schulstelle

Jahrmarkt

Kurzgeschichten


Schüler, Lehrer

Erst kriegten die Schüler, dann die Lehrer Prügel

3.1.1802
Sie war eine Xantippe, zerkratzte dem Lehrer Heinrich Reinecke das Gesicht und zerriß ihm das Wams

7.11.1815
Gehülfslehrer Bohnhorst wurde von dem Vollmeier Freimann Nr.3 bedrängt

3.11.1820
Beim Kantor Wachtmann war es etwas anders. Gottlieb wurde vom Kantor zum 2.Mal unrechtmäßig zu stark gezüchtigt

Vater Grüne drang gewaltsam in die Wohnung des Kantors Wachtmann ein

1820
Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt

Der Untersuchungsbericht:

Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre

1828
8 Jahre später: Heinrich Conrad, genannt Gottlieb Grüne, wurde konfirmiert

1851
Drei 10 bis 11jährige Knaben waren wegen Holzdiebstahls heruntergesetzt worden

17.3.1851
Der verprügelte Lehrer Meine bekam kein Schmerzensgeld und keine Genugtuung

Die königl. Kirchenkommission antwortete dem Gestorfer Schulvorstand auf die Anklage den geprügelten Lehrer Meine betreffend

Um 1932-1934
August Meyer konnte zornig werden, wenn es um seine Kinder ging

20.3.1851

Die königl. Kirchenkommission antwortete dem Gestorfer Schulvorstand auf die Anklage den geprügelten Lehrer Meine betreffend

(gekürzt):

"Wir haben heute erhalten, was der Schulvorstand Gestorf in der von dem Häusling Rettberg verübten Mißhandlung an dem Lehrer Meine berichtet hat. Wenn der Schulvorstand meint, daß die Mißhandlung die bittere Frucht der Nichtbestrafung des Häuslings Heinrich Krack ist, so müssen wir dies noch mehr bedauern. Der Schulvorstand hat das seinerzeit zur Anzeige gebrachte ungebührliche Benehmen des Häuslings Krack gegen den Schullehrer Meine gegen die längst bestehenden notarisch gesetzlichen Bestimmungen eingeschlagen. Die ehemaligen Befugnisse für diese Fälle sind der Kirchenkommission entzogen worden.

Daher konnte der beabsichtigte Zweck, die Bestrafung für das ungebührliche Benehmen des Krack nicht erreicht werden. Wegen der gesetzlichen Bestimmungen kann die Kirchenkommission auch im Falle des Lehrers Meine gegen den Häusling Rettberg keine Bestrafung vornehmen.

Der Lehrer Meine ist, wenn er sich weiterhin lächerlich macht, anscheinend seinen Anforderungen nicht gewachsen.

Wir bemängeln auch den geistlichen Vertreter des Schulvorstandes. Der Schulunterricht darf wegen dem Lehrer Meine nicht ausfallen. Wenn er tatsächlich krank ist, muß er ein Ärztliches Attest haben. Das Weitere ist der Tätigkeit des Pastors Gilbert zu überlassen. Die Schuld, den Häusling Rettberg nicht bestrafen zu können liegt bei dem Lehrer Meine und dem Gestorfer Schulvorstand...

Jeinsen und Kalenberg {Unterschriften der} königl. Kirchenkommission."

(Quelle: Kreiskirchenarchiv Pattensen Ges. 333)
Impressum