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2.Schulstelle

Jahrmarkt

Kurzgeschichten


Schüler, Lehrer

Erst kriegten die Schüler, dann die Lehrer Prügel

3.1.1802
Sie war eine Xantippe, zerkratzte dem Lehrer Heinrich Reinecke das Gesicht und zerriß ihm das Wams

7.11.1815
Gehülfslehrer Bohnhorst wurde von dem Vollmeier Freimann Nr.3 bedrängt

3.11.1820
Beim Kantor Wachtmann war es etwas anders. Gottlieb wurde vom Kantor zum 2.Mal unrechtmäßig zu stark gezüchtigt

Vater Grüne drang gewaltsam in die Wohnung des Kantors Wachtmann ein

1820
Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt

Der Untersuchungsbericht:

Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre

1828
8 Jahre später: Heinrich Conrad, genannt Gottlieb Grüne, wurde konfirmiert

1851
Drei 10 bis 11jährige Knaben waren wegen Holzdiebstahls heruntergesetzt worden

17.3.1851
Der verprügelte Lehrer Meine bekam kein Schmerzensgeld und keine Genugtuung

20.3.1851
Die königl. Kirchenkommission antwortete dem Gestorfer Schulvorstand auf die Anklage den geprügelten Lehrer Meine betreffend

Um 1932-1934
August Meyer konnte zornig werden, wenn es um seine Kinder ging

Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre

Im Bestrafungsvergleich Kantor Wachtmann und Häusling Grüne war der Kantor gut weggekommen. Er brauchte nicht zu sitzen, erhielt keine Geldstrafe und nicht einmal den vom Pastor Brandes zugemessenen Verweis. Trotzdem, Kantor Wachtmann fühlte sich ungerecht behandelt und in seiner Ehre tief gekränkt.
Diese hätte nach seiner Auffassung nur durch eine harte Bestrafung des Häuslings Grüne wieder hergestellt werden können.

Am 21.11.1820 schrieb er an das königliche Konsistorium einen Brief, in dem er aus seiner Sicht den (von mir bereits beschriebenen) Hergang des Streites mit dem Häusling Grüne wegen dessen Sohn Gottlieb schilderte und sein Handeln rechtfertigte. (Quelle: Han. 83 V Nr.268)

Der Kantor Wachtmann schrieb u.a.: "... Gewiß kann wohl nicht leicht eine Erfahrung bitterer sein, als wenn einem Lehrer seine eifrigen und gewissenhaften Bemühungen, die ihm anvertrauten Schüler zu guten und nützlichen Menschen zu bilden, von Seiten der Eltern nicht nur mit Undank, sondern sogar mit groben Beleidigungen vergolten werden. Es wäre selbst bei dem größesten Pflichtgefhl kein Wunder, wenn der Eifer für das Gute nach Erfahrungen solcher Art, die auf dem Lande nichts Seltenes sind, zu erkalten anfinge.
Vor einigen Wochen mußte ich es leider erfahren, daß ein hiesiger, allgemein als schlechter Mensch bekannter Häusling, wegen einer wohlverdienten, und nichts weniger als übbermäßigen Bestrafung seines Sohnes für eine begangene Bosheit mich gewaltsam in meiner Wohnung auf eine so überaus grobe und beleidigende Art zur Rede stellte, daß man um meine Gesundheit nicht wenig besorgt war.
Der unbesonnene Mensch ist nach vorangegangener Untersuchung von der Kirchenkommission nur mit einer Gefängnisstrafe auf einige Stunden belegt worden, und damit war die Sache für ihn abgetan. Die Folgen des in der Wut dieses Menschen auf mich geschütteten Giftes mußte ich jedoch mehrere Tage in meinen Gliedern fühlen.
Es wäre dem hohen königlichen Konsistorio ein Leichtes, Vorfälle dieser Art, die der Gesundheit und selbst dem Leben des Lehrers Gefahr drohen, dadurch gänzlich zu verhindern, wenn dasselbe gnädigst geruhen wollte, durch ein allgemeines Gesetz jedem Untertan bei Geld- oder Leibesstrafe zu verbieten, dem Lehrer ins Haus zu gehen, um ihm Vorwürfe dieser Art zu machen, sondern vielmehr seine vermeintlichen Klagen an die vorgesetzte Behörde zu bringen.
Diese meine untertänigste Bitte habe ich dem hohen Kollegioum so dringender vorzutragen, daß ich jetzt hier in Gestorf allein, ohne Prediger, stehe, und ungeachtet der allgemeinen Achtung und Liebe, welcher ich mich erfreuen darf, es nicht immer verhütet werden kann, daß ein roher Landbewohner seine Freude oder wohl gar seinen Ruhm darin sucht, dem Schullehrer einmal recht zugesetzt zu haben... (Unterschrift:) C.A. Wachtmann. "

(Quelle: N.St.A. Han. 83 V Nr.268)
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