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2.Schulstelle

Jahrmarkt

Kurzgeschichten


Schüler, Lehrer

Erst kriegten die Schüler, dann die Lehrer Prügel

3.1.1802
Sie war eine Xantippe, zerkratzte dem Lehrer Heinrich Reinecke das Gesicht und zerriß ihm das Wams

7.11.1815
Gehülfslehrer Bohnhorst wurde von dem Vollmeier Freimann Nr.3 bedrängt

3.11.1820
Beim Kantor Wachtmann war es etwas anders. Gottlieb wurde vom Kantor zum 2.Mal unrechtmäßig zu stark gezüchtigt

Vater Grüne drang gewaltsam in die Wohnung des Kantors Wachtmann ein

1820
Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt

Der Untersuchungsbericht:

Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre

1828
8 Jahre später: Heinrich Conrad, genannt Gottlieb Grüne, wurde konfirmiert

1851
Drei 10 bis 11jährige Knaben waren wegen Holzdiebstahls heruntergesetzt worden

17.3.1851
Der verprügelte Lehrer Meine bekam kein Schmerzensgeld und keine Genugtuung

20.3.1851
Die königl. Kirchenkommission antwortete dem Gestorfer Schulvorstand auf die Anklage den geprügelten Lehrer Meine betreffend

Um 1932-1934
August Meyer konnte zornig werden, wenn es um seine Kinder ging

Der Untersuchungsbericht:

Auf Anordnung des Königl. Konsistoriums fand wegen der Klage des Häuslings Grüne einige Zeit später eine Untersuchung statt, die von den Kirchenkommissaren Amtmann Schmidt, Superintendent Hartmann - und weil die Gestorfer Pfarre zur Zeit ohne Pastor war - und dem Pastor Brandes aus Rössing durchgeführt wurde. Eingeladen wurden der Kantor und 1.Lehrer Wachtmann, Gehülfslehrer Mesebrink, Häusling Grüne und sein Sohn Gottlieb.

Nach den Aussagen der Beteiligten von dem Ablauf der (beschriebenen) Geschehnisse und der Untersuchung des Knaben Gottlieb wegen noch sichtbarer Stockschläge berichteten Pastor Brandes und die Kommissare dem Konsistorium u.a.: "daß nach der Feststellung der immer noch vorgefundenen Stockschlägespuren die Züchtigung des Kindes in solchem zarten Alter nicht angemessen gewesen sei. Außerdem habe der Kantor Wachtmann dadurch gefehlet, daß er den 6jährigen Knaben Grüne wegen der gleichen Handlung mehrere Tage nach der ersten Bestrafung nochmals züchtigte. Der Kantor Wachtmann sei nicht einmal Hör- oder Augenzeuge gewesen. Außerdem müsse der Gehülfslehrer Mesebrink notwendiger Weise bei dieser mehrere Tage später wiederholten schärferen Züchtigung sein Ansehen bei den Kindern verlieren, wenn der Kantor sich als höhere Instanz darstelle und damit die erste Bestrafung des Gehülfslehrers mißbillige." Der Rössinger Pastor Brandes empfahl, daß die Kirchenkommissare dem Kantor Wachtmann einen strengen Verweis erteilen sollten. Die Kirchenkommissare waren zwar der gleichen Auffassung, daß der Kantor Wachtmann ungerecht gehandelt und den Knaben zu scharf gezüchtigt habe. Sie konnten sich jedoch der Empfehlung des Pastors Brandes nicht anschließen, weil, wie sie dem Konsistorium berichteten, "ansonsten der Kantor Wachtmann seinen Schuldienst mit vorzüglicher Geschicklichkeit und unermüdetem Eifer verrichte. Man könne ihm mit voller Ü,berzeugung nur ein gutes Zeugnis ausstellen "...

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