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2.Schulstelle

Jahrmarkt

Kurzgeschichten


Schüler, Lehrer

Erst kriegten die Schüler, dann die Lehrer Prügel

3.1.1802
Sie war eine Xantippe, zerkratzte dem Lehrer Heinrich Reinecke das Gesicht und zerriß ihm das Wams

7.11.1815
Gehülfslehrer Bohnhorst wurde von dem Vollmeier Freimann Nr.3 bedrängt

3.11.1820
Beim Kantor Wachtmann war es etwas anders. Gottlieb wurde vom Kantor zum 2.Mal unrechtmäßig zu stark gezüchtigt

Vater Grüne drang gewaltsam in die Wohnung des Kantors Wachtmann ein

Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt

Der Untersuchungsbericht:

Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre

1828
8 Jahre später: Heinrich Conrad, genannt Gottlieb Grüne, wurde konfirmiert

1851
Drei 10 bis 11jährige Knaben waren wegen Holzdiebstahls heruntergesetzt worden

17.3.1851
Der verprügelte Lehrer Meine bekam kein Schmerzensgeld und keine Genugtuung

20.3.1851
Die königl. Kirchenkommission antwortete dem Gestorfer Schulvorstand auf die Anklage den geprügelten Lehrer Meine betreffend

Um 1932-1934
August Meyer konnte zornig werden, wenn es um seine Kinder ging

1820

Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt

Am folgenden Tage machten der Kantor Wachtmann und der Häusling Grüne gegenseitige Strafanzeigen bei den Kirchenkommissaren Superintendent Hartmann in Jeinsen und Amtmann Schmidt zum Kalenberg, die für Gestorf als unterste Behörde für Klagen und Strafanzeigen zuständig waren.

Kantor Wachtmann stellte einen Strafantrag gegen den Häusling Heinrich Grüne, weil dieser gewaltsam in seine Wohnung eingedrungen sei, ihn gewalttätig bedroht und mit groben Schimpfwörtern tief beleidigt und seine Ehre verletzt habe.

Häusling Grüne klagte gegen den Kantor Wachtmann, daß dieser seinen 6jährigen Sohn nach einer vorherigen Bestrafung durch den Gehülfslehrer Mesebrink nachträglich nach mehreren Tagen nochmals bestraft und dabei so mißhandelt habe, daß der Rücken seines Sohnes blau von den Stockschlägen sei. Er bat den Kantor wegen dessen ungerechtfertigter Bestrafung und Mißhandlung seines Sohnes zurechtzuweisen und zu bestrafen.

Im Falle des Strafantrages des Kantors Wachtmann gegen den Häusling Grüne entschieden die Kirchenkommissare: Der Häusling Grüne hätte sich gleich mit seiner Klage an die Kirchenkommissare wenden müssen. Das Eindringen in die Wohnung des Kantors sei widerrechtlich. Wegen seines Eindringen in die Kantorswohnung und der Bedrohung und Beleidigung des Kantors werde der Häusling Grüne mit einer Gefängnisstrafe von 24 Stunden bestraft.

Grüne saß diese Strafe bald darauf ab.

Im Falle des Strafantrags des Häusling Grüne gegen den Kantor Wachtmann glaubten die Kirchenkommissare nicht Entscheiden zu können, und sie erbaten Rat beim Konsistorium in Hannover. Das Konsistorium ordnete eine Untersuchung an und forderte einen anschließenden Bericht von dem Untersuchungsergebnis.

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