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Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans

1683
Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
1697

Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Am Tage des Geschehens verlief die gegenwärtige Bundesstraße 3 noch westlich vom Horn und dem Studen. Südlich von Thiedenwiese wich die sogenannte "Göttinger Heerstraße" von der heutigen Bundesstraßenführung in südwestlicher Richtung nach Hallerburg ab. Peter Eilers, ein Mehler Einwohner, hatte im Rahmen seiner abzuleistenden Herrendienste als Bote Berliner Briefe zu befördern. Am 23.Juli 1697 berichtete er in Hannover, er sei am gestrigen Abend auf der Heerstraße zwischen Adensen und Thiedenwiese - am Horn - von 3 üblen Kerlen angefallen worden. Weil er sich gewehrt, habe er etliche Schläge mit den Prügeln bekommen, ihm seien die Taschen geleert und 32 Groschen genommen worden.
Die Kerle hätten große Bärte getragen und in einer ihm unbekannten Sprache geredet. Der eine Kerl habe ein langes Messer, die anderen große Prügel in den Händen gehabt. Obwohl die Kerle ihn übel geschlagen, hätten sie ihn mit den Briefen fortgehen lassen.
In Hannover befürwortete man nach der Raubüberfallkenntnisnahme, dass man dem Üerfallenen, der neben seiner "derben Dracht" auch um sein Geld gekommen sei, dieses zu ersetzen, zumal er den Schaden im Herrendienst erlitten habe. Es wurde weiterhin angeordnet, dass man das Gebiet zwischen Gestorf und Calenberg von diesem Räubergesindel säubern solle.

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