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Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans

1683
Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
1684

Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

Es war in einer Nacht vom Sonnabend zum Sonntag. Auf der Heerstraße Gestorf - Völksen - Springe, zwischen dem Limberg und Gestorf fuhr ein Zweispännerwagen der Wwe.v.Staffhorst. Der Fuhrmann war mit einem Wagen, beladen mit Futtergetreide, in der Hallermühle bei Mittelrode gewesen und hatte das Getreide zu Schrot mahlen lassen. Es war an diesem Tage spät geworden, weil viele Leute zum Mahlen ihres Korns in der Mühle gewesen waren.
Die sogenannten Puckelträger, Häuslinge und im Dienst stehende Personen, kamen zumeist an den Wochenenden oder des Sonntags, um ihr Getreide zu Schrot für ihr Vieh mahlen zu lassen, weil sie an den Arbeitsstagen hierfür keine Zeit hatten.
Die adeligen Höfe zu Gestorf hatten die freie Mühlenwahl, die Inhaber der Gestorfer Reihestellen mussten dagegen in der sogenannten Zwangsmühle zu Kalenberg, die der Amtmann Schulze gepachtet hatte, mahlen lassen.
Der Wwe.v.Staffhorst ihren Hof Nr.112, der vormals zu den Reihestellen gehörte, hatte der Gograf Curdt Curdts vor 40 Jahren von verschiedenen Abgaben und Diensten befreien und als Freihof einstufen lassen. Wegen der Freiheiten des Hofes lag die Wwe.v.Staffhorst mit dem Amtmann und den Dorfeinwohnern im Streit. Der Amtmann gestand ihr die freie Mühlenwahl nicht zu, sie lehnte den Mahlzwang in der Kalenberger Mühle für ihren Freihof ab.
Die Wwe.v.Staffhorst hatte mehr Missgönner als Freunde in Gestorf. Vielleicht hatte der v.Staffhorstsche Fuhrmann deshalb auch vorgezogen, des Nachts von der Hallermühle zum Hof in Gestorf zurückzufahren.
Die Vertrauten des Amtmannes und der Vogt Jürgen Kaiser Nr.75 hatten Nachricht von der Mühlenfahrt des Fuhrmanns der Wwe.v.Staffhorst bekommen. Es regnete. Der Wagen mit dem gemahlenen Korn wurde unweit vor Gestorf auf der Straße nach Völksen gestoppt, Pferde und Wagen gepfändet und in den Pfandstall des Vogts Jürgen Kaiser gebracht. Hier sollten Pferde und Wagen solange bleiben, bis die Wwe.v.Staffhorst das Pfandgeld und die Pfändungsunkosten bezahlte.
Die Wwe.v.Staffhorst beschwerte sich mit dem Hinweis auf die Freiheit ihres Hofes bei der fürstlichen Kanzlei in Hannover. Man habe ihre Pferde, Wagen und Schrot im Regen stehen lassen, 9 Tage behalten und ihr Strafgelder abgepresst. Das Schrot sei verdorben, infolge der ihr fehlenden Pferde beim Ackerbau sei von 6 Feldstücken die Ernte ausgefallen und ihr dadurch ein großer unwiederbringlicher Schaden entstanden.
In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte der Amtmann Schulze, dass die Wwe.v.Staffhorst wie alle Gestorfer Reihestellen ihr Korn in der Kalenberger Mühle mahlen lassen müsse. Die Pfändung sei zu recht geschehen, da man einen gefassten stehlenden Dieb ja auch nicht weiter stehlen lasse. Ferner habe der Fuhrmann die Sonntagsnacht nicht entheiligen dürfen. Unwahr sei, dass die Wwe.v.Staffhorst nicht nach 9 Tagen, sondern nach der Zahlung der geforderten 1 Tlr. 27 gr. Mühlenbrüche (= Strafe) und des 6 gr. betragenden Pfandgeldes schon nach 3 bis 4 Tagen ihre 2 alten Pferde und ihr wohlverwahrtes und nicht verdorbenes Schrot zurückerhalten habe. Die Wwe.v.Staffhorst sei auch nicht erpresst worden, da er (der Amtmann Schulze) und seine Leute nur nach der Landesordnung gehandelt hätten.

(Quelle: N.St.A. Hann. 74 Calenberg B I 3 g Nr.6)


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