[ Fotoalbum ] [ Rundgang ] [ Sagen ] [ Vereine ]

[Logo] Gestorf

[ Gestorf ]

- bis_1399 - 1400 - 1500 - 1600 - 1700 - 1800 - 1900 - >   Suche nach:

Kurzgeschichten

um 1500
Hinrichtung des Diebes und Mörders Mummentei unterhalb der Meinersburg

Tagesgeschehnisse:   1500-1549     1550-1579   1580-1589   1590-1599  

Tagesgeschehnisse

1580
Hans Post (Gograf von 1583 - 1603) wird von der Pfarre Jeinsen bemeiert mit 18 Morgen Land, das westlich der Heerstarße Hannover - Göttingen im Lütjen Gestorfer Felde liegt. (Die 18 Morgen gehören zum Halbmeierhof Nr. 10)
1581
Henning Klück ist der Dorfschaftsschäfer, Bartold Niedermeier ist Dietrich v.Iltens und Hans Rogge Jürgen v.Iltens Schäfer.
Die v.Ilten zu Gestorf schulden dem Kloster Loccum 80 Tlr. Rheinisches Gold.

Das Kloster Loccum und die v.Ilten streiten wegen der vom Kloster Loccum den v.Ilten überlassenen Lehen: Die v.Ilten haben in Gestorf einen 12 Morgen großen Garten neu angelegt. Das Kloster klagt, daß dieser Garten dem Zehntbereich des Klosters verloren geht.
Anmerkung

Die v.Ilten weisen das Kloster darauf hin, daß sie den Garten zur Notdurft ihrer Haushaltungen neu angelegt haben und die Anlegung des Gartens erst gegen die Aufhebung verschiedener Widerstande geschafft hatten. Ferner weisen die v.Ilten darauf hin, daß Vater und Vorvater bei Menschengedenken aus Holz und Busch Ackerland gemacht und in den Loccumer Zehnt gebracht hatten.

Das Kloster Loccum erwidert: Wenn die v.Iltn 12 Morgen Zehntland hinter einem Zaun als Garten gebrauchen wollen, solltn sie auf einen Teil ihres Lehnguts zu Gunsten des Klosters verzichten.
1583
Das Kloster Barsinghausen hat ein Erb-, Zins-, Güter- und Meierverzeichnis angelegt. Hans Post, der Gograf, hat den Immenhof und gibt 5 gr. Gartenzins. Meierhöfe haben Hans Struveling (3), Curdt Stiller (5/6) und Dietrich Gogreve (13/14). Kötnerhofwirte sind Dietrich Pohle (31), Engelke Bomgart (60), Hans Menneken (61), Heinrich Rodewald (62), Tönnies Meier (63) und Hans Wissel (64/65).

Pastor Johannes Westermann ist seit vielen Jahren mit der Pfarre zu Gestorf belehnt. Er ist alt und schwach. Ihm wird vom Kloster Loccum zugesichert, daß einer seiner Söhne die Pfarre weiterführen und damit belehnt werden soll. Seinen ältesten Sohn Conrad Westermann hat der Großvogt Conrad Wedemeier als Gevatter zur Taufe getragen.
1585
Johannes Westermann, Pfarrherr zu Gestorf, ist gestorben. Trotzdem sein Sohn Conrad wegen seiner Jugend des Pfarramtes noch untüchtig, wird er vom Kloster Loccum mit dem Pfarrgütern zu Gestorf belehnt. Dies hatte 20 Jahre Pfarrzwistigkeiten zur Folge.

Die Pfarrländereien dienen zur Besoldung des Pastors. Er lässt sie von seinen Leuten beackern und nutzt die Früchte selbst. Neben dem Ackerbau bekommt der Pastor noch Pröven, bezahlte Amtshandlungen und die Abgaben der Pfarrkötner zu seiner Besoldung.

Wenn vom Pfarrer ein Kappellan gehalten wird, muß der Pfarrer ihn besolden, freie Behausung und event. auch Leibzucht gewahren. Den Zehnten des Klosters Loccum hat von Alters her der Pastor gehabt. Was er davon gebraucht, hat er behalten, das übrige führt er nach Loccum ab.

Bernhard Nettler wird Heuer - Pastor. Er soll solange zu Gestorf Pastor bleiben, bis einer der Westermann-Söhne als Pastor die Pfarre übernehmen kann. Bernhard Nettler hat die Pfarrweihe noch nicht erhalten, da er seine Pastorenausbildung nicht beendet hat. Als Kapellan darf er taufen und die heiligen Sakramente austeilen. Bernhard Nettler ist der Sohn des verstorbenen Pfarrers Nettler in Visbeck.
Der Küster hat an Land 9 Morgen und 1 Scheffelstück. Das Land muß er selbst beackern. Daneben hat er Einnahmen vom Küsterdu?nst, und er bekommt Fleischpröven.

Weil das alte Küsterhaus verfallen war, haben die Dorfschaft Gestorf und die Junker v.Ilten ein neues Küsterhaus von 4 Spann gebaut. Dem Küster baute man auf seine Kosten eine Scheune hinzu.

Die Dorfschaft und die Junker v.Ilten haben dem Küster wegen des von ihm finanzierten Scheunenbaues fest zugesagt, daß nach ihm nur einer seiner Söhne das Küsteramt weiterführen soll.

Henning Alves ist Kirchenvollmeier. Er gibt der Kirche an Zins jährlich je 6 Malter Gerste, Roggen u. Hafer und Abgaben für die Meierhofstelle.

Die alten Altarleute sind abgesetzt. Die neu gewählten Altarleute (= Kirchenvorsteher) sind vereidigt worden.
(siehe Ortschronik Gestorf I, Seite 161 u. 162)
Der Gografhofplatz wurde vom Gemeindeanger genommen. Die Kruggerechtigkeit zur Gografschaft erhielt ehemals ein Gograf, der vordem Mundschenk beim Herzog war.

Johann Wartensleff, Johann Beier, Paul Weiberg und Jaspar Alves haben dienstfreie Höfe.
1588
Das Kloster Escherde hat seine Ländereien zu Lütjen Gestorf weiterhin an Hans Wulfhagens Erben verpfändet.

Gograf Hans Post hat nach eigener Angabe dem herzoglichen Haus 30 Jahre gedient. Er habe keine Besoldung erhalten, jedoch 40 (eigene?) Pferde im Dienst zu Tode geritten. Hans Post bittet um eine Enzschädigung.

In diesem Jahr findet in Gestorf eine bedeutende und umgestaltende Kirchenvisitation statt. (siehe Ortschronik Gestorf, Seite 162 - 168)

In Gestorf wird die Braunschweigische Schulordnung von 1569 eingeführt.
Die Dorfschaft Gestorf und die Burgmänner wollen nicht, dass das Gildehaus allmählich in den Besitz der Kirche kommt. Die Altarleute können den geforderten Beweis der Visitatoren nicht erbringen, dass das Gildehaus und die Güter der aufgelösten Bruderschaft "Unserer lieben Frauen" ausschließlich an die Kirche gefallen sind. Die Visitatoren entscheiden, dass das "Gildehaus" als Schule genutzt werden soll. Im Rat- oder Gildehaus werden von den Dorfschaftseinwohnern Hochzeiten, Tanze und Zusammenkünfte abgehalten.
Altarmann Jaspar Alves wohnt über 20 Jahre im Rathaus. Auf die Klage der Dorfschaft muß Jaspar Alves das Haus binnen einem 1/2 Jahr verlassen. Da er vor 1588 von Harmen Freimann, Helmke Quedenbom und Hans Freise einen Kuh- und Schweinestall bauen lassen und Verbesserungen im Rathaus angebracht hat, soll er nach seinem Auszug seine Unkosten ersetzt bekommen.

Die Dorfschaft ersucht die Visitatoren um eine Grundstücks- und Landausstattung aus dem Gefalle der aufgelösten Bruderschaft "Unserer lieben Frauen".

Die Einwohner Gestorfs und der Adel sind mit der Amtsführung und dem Lebenswandel des Miet-Pastors Bernhard Nettler nicht einverstanden. Sie bitten die Visitatoren, einen anderen Pastor oder einen gelehrten Schulmeister nach Gestorf zu senden, der der Gemeinde das Wort Gottes gut predigen kann.
Die v.Ilten und die v.Jeinsen beschuldigen den Pastor Nettler u.a., dass er nicht rechtzeitig in die Kirche komme, er habe ein Kind ungetauft verstummen (=sterben) lassen, die v.Ilten eines unordentlichen Lebenswandel gescholten, nehme zum Begräbnis ein Beil mit, er balge sich, fresse und saufe gern, und im Dorf ist kein Krug wo der Pastor nichts schuldet.

Pastor Nettler verteidigt sich gegen die Beschuldigungspunkte: Als das Kind zur Welt gekommen, sei es krank und er nicht zu Hause gewesen. Er gestehe, dass er Jürgen v.Ilten mit einem Weibstück verdachtigt habe. Jürgen v.Ilten habe ein Weib zu sich genommen, das der Großvogt aus dem Lande gejagt hat. Jürgen v.Ilten habe ihm einst eine Maulschelle gegeben, daraufhin habe er mit einem Glas nach dem v.Ilten geworfen. Ein Beil habe er bei der Beerdigung bei sich getragen, weil er keine Zeit gehabt hat, es abzulegen. Er fresse , saufe und balge nicht, wie es die v.Ilten behaupten.

Der Vizekanzler entscheidet nach diesen Visitationsberichten: Pastor Nettler ist auf der Pfarre Gestorf nicht mehr zu dulden.
Jürgen v.Ilten soll für die dem Pastor gegebene Maulschelle 1 Tlr. In die Kirchenkasse geben.

Was Jürgen v.Ilten weiter betrifft, man habe Nachricht, dass bei ihm die Milch nicht rein sei.

Der Fürst habe ausdrücklich befohlen, dass man nicht mit einem Fuchsschwanz über die unreine Milch streichen, sondern die Hurerei bestrafen solle.

Das Kloster Loccum tritt dafür ein, dass Bernhard Nettler so lange Pastor in Gestorf bleibt, bis der schon mit der Pfarre zu Gestorf belehnte Conrad Westermann sein Studium beendet hat und pfarramtstüchtig ist.
10.10.1588
Die herzoglichen Kirchenrate kündigen dem Jeinser Pastor Christoph Brandes an, dass er demnachst nach Gestorf versetzt werden soll. Für Jeinsen ist eine "Spezial - Superintendantur" vorgesehen, und "man will dort einen tüchtigen Mann hinsetzen".
5.11.1588
Das Kloster Loccum bittet die fürstlichen Rate, dem jungen Conrad Westermann die Pfarre Gestorf zu belassen. Das Kloster habe ihn schon mit der Pfarre Gestorf belehnt, weil sein seliger Vater, Pastor Johann Westermann, sich in seiner Pfarrzeit stark für die Kirche und die Dorfeinwohner eingesetzt, dass Jedermann zu ihm "einen sonderlichen Gefallen" hatte. Weil der Pastor Johann Westermann jedoch mit Leibesschwachheit beladen, mit vielen Kindern gesegnet und vermögensarm war, wie er aus Verhängnis mit Tode abgegangen, seine Kinder mehrerenteils jung und unmündig waren und in äußerste Not geraten würden, habe man seiner Familie die Pfarre als Lehen gelassen. Das Kloster bittet die fürstlichen Rate, von der Besetzung der Pfarre Gestorf mit Christoph Brandes Abstand zu nehmen und sich für diesen anderwärts umzusehen. Für Gestorf solle man sich mit der Pfarrneubesetzungbis zum baldigen Studiumabschluß Conrad Westermanns geduldigen.
17.11.1588
Christoph Brandes, Pastor in Jeinsen, bittet in einem Brief an die Kirchenrate, dass er die letzte Zeit seines Lebens bei seiner Kirche in Jeinsen gelassen werden möge.
18.11.1588
Die fürstlichen Kirchenrate weisen das Kloster Loccum darauf hin, dass Herzog Julius die Versetzung des Pastors Brandes von Jeinsen nach Gestorf angeordnet habe. Die Kirchenrate haben keine Bedenken gegen diese Versetzung.
22.11.1588
Großvogt Conrad Wedemeier zum Calenberg setzt sich bei den fürstlichen Kirchenräten dafür ein, die Pfarre Gestorf den Westermanns zu belassen. Man solle jedoch den verdienstvollen, seit 32 Jahren in Jeinsen und auf dem Calenberg das Predigeramt ausübenden alten Christoph Brandes, der immer fleißig, freundlich und beliebt gewesen, nicht an den Bettelstab bringen. Man solle ihm seinen Lebensunterhalt weiterhin auf seiner Pfarre gewahren. In Gestorf kann er zukünftig nur von den Pfarrlehninhabern Westermann seinen Lebensunterhalt bekommen und muß mit dieser Familie die Pfarreinkünfte teilen.
12.12.1588
Das Kloster Loccum weist die fürstlichen Kirchenrate auf sein Patronatsrecht hin, den Pfarrerin Gestorf vorzuschlagen. Die Rechte des Klosters Loccum seien erst kürzlich zu Gandersheim bestätigt worden. Das Kloster würde gegenüber dem mit Brief und Siegel belehnten Westermann bei der Rücknahme der Belehnung unglaubwürdig werden und als Rechtsbrecher gelten. Darum bittet das Kloster nochmals dem in etwa 3 Jahren Studium fertigen, vom Kloster mit der Pfarre belehnten Conrad Westermann die Pfarre Gestorf zu belassen. Für die befristete Zeit könne nur ein Prediger - Vertreter die Pfarre Gestorf betreuen.

Das Kloster Loccum sei jedoch bereit, dass, wenn der studierende Conrad Westermann sein Pfarrexamen nicht bestehe, einen anderen Pastor mit der Pfarre Gestorf neu zu belehnen. Den Jeinser Pastor Christoph Brandes, den man in Gestorf wegen seines hohen Alters nicht wolle, könne man doch eine andere Pfarre zuweisen. Durch die Versetzung Christoph Brandes nach Gestorf geraten auch die jüngeren vater- und mutterlosen Westermannskinder in große Not.
23.12.1588
Die fürstlichen Kirchenrate teilen dem Kloster Loccum mit, dass das Kloster die Westermanns Erben vorzeitig mit der Pfarre zu Gestorf belehnt habe. Einem Knaben in so jungen Jahren könne man, zumal er noch zur Ausbildung brauche, eine solche Pfarre wie Gestorf nicht anvertrauen. Die Pfarre müsste mit einer richtigen Person besetzt werden. Erst später könnte der von Loccum belehnte Westermannsohn dann das Pfarrlehn als Pfarrer übernehmen.

Die fürstlichen Kirchenrate sichern dem Pastor Christoph Brandes die Übernahme der Pfarre Gestorf zu.
1588
Die Dorfschaft Gestorf klagt, dass die Bocks einen kleinen Feldbusch, der Kirche Gestorf gehörend, an sich gerissen haben.
Die Dorfschaftseinwohner klagen gegen die v.Ilten:
  1. Die v.Ilten wollen den alten Turm an der Kirche abreißen.
  2. Jasper, Arndt und Bartold v.Ilten haben vor etlichen Jahren 73 Taler auf 4 Malter Kornzins von der Kirche bekommen und geben keinen Zins.
  3. Jürgen v.Ilten habe einen ihm nicht gehörenden Perlenkranz für sich eingenommen.
  4. Im selben Schapp (=Schrank) hatten noch Monstraze und etliches anderes gelegen. Die Einwohner Gestorfs wissen nicht, was dies alles sei. Die v.Ilten hatten einen Schlüssel zu dem Schappe und wollen den Inhalt zu Geld machen.


Die v.Ilten antworten auf die einzelnen Klagen:
  1. Der Turm stehe auf der v.Ilten Grund und Boden und sie benötigen die Steine des Turmes.
  2. Sie sagen zu, die Schuldsumme und den Zins zu zahlen.
  3. Jürgen v.Ilten will den Kranz zurüückgeben.
  4. Die v.Ilten behaupten, dass das, was "im Schappe" liege, ihnen gehöre.
12.01.1589
Großvogt Conrad Wedemeier teilt den fürstlichen Kirchenräten mit, da? Conrad Westermann bei der Prüfung ganzlich versagt und durchgefallen sei. Nun mehr sei die Pfarre Gestorf für den Jeinser und Burgfesten Calenberger Pastor Christoph Brandes frei.
7.04.1589
Die Gebrüder Ludwig und Ludolf v.Jeinsen machen eine Bittschrift, um ihren Burgsitz zu Gestorf von einigen gemeinen Lasten zu befreien. Sie gestehen, dass selbiger Ludolf v.Jeinsen, ihr Vater, ihren Burghof mit einem Meier besetzt habe. Anm.: Der Meier ist Heinrich Baumgarten (109).
12.05.1589
Die fürstlichen Kirchenrate teilen Pastor Christoph Brandes seine Versetzung nach Gestorf mit. Sie hatten das Einverstandnis des Klosters Loccum zur Versetzung erwirkt und hoffen auf eine baldige Belehnung Christoph Brandes von dem Kloster Loccum. Das Kloster habe die Belehnung zugesagt.
17.05.1589
Pastor Christoph Brandes klagt, dass er vom Kloster Loccum noch nicht mit der Pfarre Gestorf belehnt worden ist.
?.?.1589
Das Versprechen der fürstlichen Kirchenrate, nach dem Abgang des alten und kränklich?en Christoph Brandes den Conrad Westermann zum Pfarrer in Gestorf zu berufen, fand die Zustimmung der Dorfschaft.
Christoph Brandes bekommt nur einen Teil der Pfarreinkünfte, da die Westermanns immer noch das Pfarrlehn haben.
1589-1597/98
Ein Scheffelzinsverzeichnis mit Gestorfer Scheffellandinhabern und Landzins des Klosters Barsinghausen wird von diesem Kloster aufgestellt. Nachtragungen gehen vereinzelt bis zum Jahre 1615.
(Signatur: Hann. 75 Register A Barsinghausen Geldre.)
Impressum